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   OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - I-12 U 20/17   

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https://dejure.org/2018,40197
OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - I-12 U 20/17 (https://dejure.org/2018,40197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.2018 - I-12 U 20/17 (https://dejure.org/2018,40197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - I-12 U 20/17 (https://dejure.org/2018,40197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • kanzlei-kotz.de

    Anfechtbarkeit der Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei eines Anfechtungsprozesses

  • rechtsportal.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Urteilsverkündung trotz Unterbrechung des Anfechtungsprozesses durch Insolvenzeröffnung nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache wegen Insolvenzeröffnung über Vermögen des Schuldners

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache wegen Insolvenzeröffnung über Vermögen des Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 87
  • NZG 2019, 669
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Gerade in Fällen, in denen ein Sachverständigengutachten eingeholt werden müsste, stellt sich deshalb die Frage, ob dieselbe Verzögerung - offenkundig - nicht auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre und einer Zurückweisung des neuen Vorbringens das verfassungsmäßige Verbot einer Überbeschleunigung entgegensteht (BGH, Urt. v. 03.07.2012 - VI ZR 120/11, NJW 2012, 2808, 2809 Rn. 12 m.w.N.).

    Eine verfassungsrechtlich verbotene "Überbeschleunigung" liegt vor, wenn das als verspätet zurückgewiesene Verteidigungsvorbringen ein - in der Regel schriftliches - Sachverständigengutachten veranlasst hätte, dieses Gutachten aber in der Zeit zwischen dem Ende der versäumten Frist und der darauf folgenden mündlichen Verhandlung ohnehin nicht eingeholt hätte werden können (Musielak/Voit/ Huber , ZPO, 15. Aufl., § 296 Rn. 17; BGH, Urt. v. 03.07.2012, a.a.O. Rn. 14; Beschl. v. 10.05.2016 - VIII ZR 97/15, BeckRS 2016, 10411 Rn. 14).

  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anwendung deutschen Rechts auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Allein der Umstand, dass die Übertragung eines Vermögensgegenstandes - wie hier - im Rahmen einer ehebedingten Zuwendung erfolgt ist, stellt keine Gegenleistung dar, welche die Unentgeltlichkeit des Empfangs im Sinne der anfechtungsrechtlichen Vorschriften ausschließt (BGH, Urt. v. 08.12.2011 - IX ZR 33/11, DZWIR 2012, 341, 345 Rn. 44).

    Die Beklagte muss die Zwangsvollstreckung in das Grundstück jedoch nur zum Zwecke der Befriedigung der Klägerin aus der Hälfte des Versteigerungserlöses dulden, weil dieser Anteil dem Schuldner bei Fortbestand von dessen Miteigentum zugestanden hätte (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.2011, Az.: IX ZR 33/11, ZInsO 2012, 128, 135 R. 51).

  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 97/15

    Zurückweisung der Berufung wegen verspäteter Einzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Eine verfassungsrechtlich verbotene "Überbeschleunigung" liegt vor, wenn das als verspätet zurückgewiesene Verteidigungsvorbringen ein - in der Regel schriftliches - Sachverständigengutachten veranlasst hätte, dieses Gutachten aber in der Zeit zwischen dem Ende der versäumten Frist und der darauf folgenden mündlichen Verhandlung ohnehin nicht eingeholt hätte werden können (Musielak/Voit/ Huber , ZPO, 15. Aufl., § 296 Rn. 17; BGH, Urt. v. 03.07.2012, a.a.O. Rn. 14; Beschl. v. 10.05.2016 - VIII ZR 97/15, BeckRS 2016, 10411 Rn. 14).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 176/13

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei Zurückweisung eines bereits

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Daher hat der Senat zu prüfen, ob die Voraussetzungen dieser Norm vorlagen (BGH, Beschl. v. 15.07.2014 - VI ZR 176/13, juris Rn. 4; Beschl. v. 02.09.2013 - VII ZR 242/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 02.09.2013 - VII ZR 242/12

    Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Ersetzung einer fehlerhaften Begründung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Daher hat der Senat zu prüfen, ob die Voraussetzungen dieser Norm vorlagen (BGH, Beschl. v. 15.07.2014 - VI ZR 176/13, juris Rn. 4; Beschl. v. 02.09.2013 - VII ZR 242/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 23.04.2013 - X ZR 169/12

    Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Denn die Vorschrift ist allein auf Prozesshandlungen anzuwenden, die dem Gegner gegenüber vorzunehmen sind, nicht aber auf die Einlegung eines Rechtsmittels bei Gericht (BGH, Zwischenurt. v. 23.04.2013 - X ZR 169/12, NZI 2013, 690, 691 Rn. 11).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 29/08

    Unterbrechung eines Gläubigeranfechtungsprozesses durch Eröffnung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 22.03.2017 ist der zu diesem Zeitpunkt noch rechtshängige Anfechtungsprozess zwar gem. § 17 Abs. 1 S. 1 AnfG unterbrochen worden, unabhängig davon, ob dies den Parteien oder dem Gericht bekannt oder bewusst war (vgl. BGH, Urt. v. 03.12.2009 - IX ZR 29/08, NJW-RR 2010, 631, 632 Rn. 17).
  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 16/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Fehlt es am substantiierten Bestreiten, gilt der sonst als nicht hinreichend substantiiert anzusehende Vortrag des anfechtenden Gläubigers als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO) (Huber, AnfG, 11. Aufl., § 1 Rn. 41; A/G/R/ Onusseit , a.a.O. § 1 Rn. 51; BGH, Urt. v. 20.10.2005 - IX ZR 267/02, ZInsO 2006, 151, 152 Rn. 11; Urt. v. 03.05.2007 - IX ZR 16/06, NZI 2007, 457, 459 Rn. 18).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Fehlt es am substantiierten Bestreiten, gilt der sonst als nicht hinreichend substantiiert anzusehende Vortrag des anfechtenden Gläubigers als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO) (Huber, AnfG, 11. Aufl., § 1 Rn. 41; A/G/R/ Onusseit , a.a.O. § 1 Rn. 51; BGH, Urt. v. 20.10.2005 - IX ZR 267/02, ZInsO 2006, 151, 152 Rn. 11; Urt. v. 03.05.2007 - IX ZR 16/06, NZI 2007, 457, 459 Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.2018 - I-12 U 20/17   

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OLG Köln, 09.07.2018 - I-12 U 20/17 (https://dejure.org/2018,41797)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2018 - I-12 U 20/17 (https://dejure.org/2018,41797)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - I-12 U 20/17 (https://dejure.org/2018,41797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 2 O 71/16
  • OLG Köln, 09.07.2018 - I-12 U 20/17
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Hierfür sind die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen der Kläger, anders als für den ursprünglich gestellten positiven Feststellungsantrag (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - XI ZR 181/17, Rn. 2 mwN), der einen anderen Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris-Rn. 15), nicht maßgeblich.
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Für eine abweichende Handhabung sieht der Senat - anders als das OLG Stuttgart in der von den Prozessbevollmächtigten der Kläger zitierten Entscheidung - in der nicht weiter begründeten Streitwertfestsetzung des Bundesgerichtshofes im Verfahren BGH, XI ZR 586/15, keine ausreichende Grundlage.
  • BGH, 10.04.2018 - XI ZR 181/17

    Festsetzung der Beschwer i.R.e. Widerrufs eines Darlehensvertrags

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2018 - 12 U 20/17
    Hierfür sind die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen der Kläger, anders als für den ursprünglich gestellten positiven Feststellungsantrag (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - XI ZR 181/17, Rn. 2 mwN), der einen anderen Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris-Rn. 15), nicht maßgeblich.
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 17 W 25/19

    Gesamtstreitwert für negative Feststellungsklage bei Widerruf von verbundenem

    Dies gilt auch im Fall einer negativen Feststellungsklage (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19 - juris Rn. 13f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 11 W 41/19 - juris, Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2020 - 17 W 37/19 - juris Rn. 12; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 4 W 4/20 -, juris Rn. 3; aA OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 12 U 20/17 -, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. März 2020 - 14 W 17/20 -, juris Rn. 15 ff).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2020 - 14 W 17/20

    Streitwertfestsetzung: Negativer Feststellungsantrag im Zusammenhang mit dem

    Der Streitwert für den hier einzig unbedingt bis zur erfolgten Klagrücknahme gestellten Antrag auf die in die Zukunft gerichtete negative Feststellung, dass kein Anspruch mehr auf Vertragszins und vertragsgemäße Tilgung besteht, bemisst sich dagegen in Abgrenzung zu den oben in Bezug auf die höchstrichterliche Rechtsprechung dargestellten Anträgen ausschließlich nach den für den streitgegenständlichen Darlehensvertrag ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs geschuldeten Tilgungsleistungen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 09.07.2018 - 12 U 20/17 - ; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.11.2019 - 4 U 7/19 - Rn. 77, zitiert nach juris).
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